Bekanntmachungen

aus Nienhagen

Alle dürfen - keiner muss. Das sollten Sie über das neue Gebäudeenergiegesetz wissen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Zugegeben, die Entwürfe zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben verunsichert, die völlig unbegründeten Hiobsbotschaften in mancher Presse haben ihr Übriges getan. Auch in unseren örtlichen sozialen Medien geistern immer noch die Geschichten von den armen Menschen, die jetzt vor dem Verkauf ihres Hauses stehen, für das sie ein Leben lang gearbeitet haben. Und Schuld daran sei natürlich die Bundesregierung.

Lassen Sie sich von diesen erfundenen Geschichten nicht täuschen. Sie alle sind fern der Wahrheit. Gern empfehle ich Ihnen einen Artikel in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Familienheim und Garten" des Magazins für Mitglieder im Verband Wohneigentum. Nur am Rande, ich kann hier jedem nur empfehlen, hier Mitglied zu werden, einen dazugehörigen Ortsverband haben wir auch hier in der Samtgemeinde. Vorsitzender ist Herr Kurt Gärtner.

Aber zurück zum GEG. Natürlich müssen wir etwas zum Klimaschutz tun und uns einsetzen, vereinbarte Klimaziele auch zu erreichen. Aber erstmal gilt Bestandsschutz für alle Menschen, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus bereits seit 2002 und davor selbst bewohnen.

Bis 2045, also noch über ZWANZIG Jahre, können funktionierende Öl-und Gasheizungen weiter betrieben werden und bei Defekten, dürfen sie auch repariert werden, sofern sie nicht älter als 30 Jahre sind. In Härtefällen sind aber auch hier auf Antrag Abweichungen möglich.

Anders sieht es bei Neubauten aus. Hier muss ab 2024 jede Heizung zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Fassen wir zusammen:

Kurzfristig besteht für die meisten Wohneigentümer/innen kein Handlungsbedarf. Dennoch tut man gut daran, gerade für alte Heizungsanlagen einen individuellen Sanierungsplan zu erstellen. Und sowohl für die Erstellung eines solchen Planes als auch für eine mögliche Heizungsumstellung können sie Fördergelder beantragen. Natürlich wird sich nicht jeder Eigentümer/in gleich eine neue Heizung leisten können, dass aber eine 25 Jahre alte Heizung irgendwann mal saniert oder ausgetauscht werden muss, hat nichts mit der neuen Gesetzeslage zu tun. Und wo bitte in der Welt können Hauseigentümer/innen derzeit Fördergelder in solcher Größenordnung für eine Heizungsmodernisierung erwarten als in Deutschland?

Sind Sie Eigentümer/in eines älteren Hauses und Ihre Gas- oder Ölheizung funktioniert noch oder lässt sich reparieren? Dann brauchen Sie erstmal nichts unternehmen. Denken Sie an eine Heizungsmodernisierung, dann lassen Sie sich von Fachleuten beraten und zwar durch einen Heizungsbauer/Installateur und nicht durch angeblichen Besserwisser oder bewusste "Falschmelder".

Herzlichst Ihr/Euer

Jörg Makel
Bürgermeister der Gemeinde Nienhagen
Mobil: 0173 6232551

veröffentlicht am

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