Betrieb in der Sporthalle Nienhagen - Das ist wichtig für alle Nutzer!
Werte Menschen in und um Nienhagen und Nutzer unserer Sporthallen, Vereine und Trainer/innen
In den letzten Tagen erreichen mich immer wieder Nachfragen zu folgenden Themen unserer Sporthallen, die ich zusätzlich auch hier noch einmal bekannt geben möchte:
Hallentrennung in der großen Halle
Hier sind die automatischen Trennwände derzeit nicht in Betrieb. Damit steht die große Halle nur als ganze Einheit zur Verfügung und kann nicht in Spieldrittel aufgeteilt werden. Die Reparatur der Aufzüge ist etwas umfangreicher und leider dauert es einige Zeit, bis die nötigen Ersatzteile bzw. auch die gesamte Antriebstechnik geliefert werden kann. Alles ist aber beauftragt und wird dann auch umgesetzt.
Es ist nicht richtig, dass die Gemeinde Nienhagen hier aus Kostengründen keine Reparatur mehr vornimmt. Wir wissen um die Notwendigkeit dieser Trennmöglichkeit und an dieser Stelle schon mal herzlichen Dank an alle Nutzer, die sich derzeit mit der Situation arrangieren.
Zugangsrecht zu den Sporthallen
Zugangsberechtigt in beide Sporthallen sind ausschließlich nur Personen, die Teilnehmer an den unterschiedlichen Angeboten in der Halle sind (es sei denn, die Veranstaltung ist öffentlich) oder aber die Sportler/innen müssen begleitet werden (z.B. Eltern, die ihre Kinder zum Sport begleiten). Das gesamte Sporthallengebäude ist k e i n öffentlicher Aufenthaltsraum.
Das Betretungsrecht in die Sporthallen steht ausschließlich den Sportlern/Sportlerinnen/Trainern/Trainerinnen zu, die für die jeweilige Zeit die Hallennutzungszeit entsprechend des Belegungsplanes erhalten haben. Die jeweiligen Belegungspläne sind öffentlich einsehbar. Diese Betretungsregel gilt auch für alle Nutzer untereinander.
Vielen Dank für all Euer Verständnis-
auf ein gutes Sportjahr 2025
Ihr/Euer
Jörg Makel
Bürgermeister
veröffentlicht am