Bekanntmachungen

aus Nienhagen

Eigentum verpflichtet - Wer sich nicht verpflichtet sieht, sollte mit Konsequenzen rechnen

Liebe Menschen in Nienhagen

Sie kennen diesen Satz und ich bin sicher, ganz viele Menschen in unserem Dorf, die Eigentümer eines Grundstückes sind, beachten das auch. Eigentum verpflichtet!

Dass man die Regengosse an Gemeindestraßen in der Breite des eigenen Grundstückes frei von Bewuchs halten muss, dass man auch den Gehweg freihalten muss und dass man bei Missachtung mit einem Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Ortsrecht rechnen muss, wissen sicher auch die meisten. Allerdings sehen dann am Ende doch einige darüber hinweg. Das kann z.B. im Falle von Starkregen für die Menschen und die Sachen böse enden.

Aber das eigene Grundstück verpflichtet und da gibt es auch solche, die unbewohnt sind und die jeweiligen Eigentümer ihr Eigentum sozusagen verkommen lassen. Auf den beiden Fotos sehen wir dazu zwei Beispiele. Auch hier greifen eigentlich Verordnungen, insbesondere wenn sich auf den Grundstücken noch Abfall befindet.

Ich habe bei Feststellungen immer wieder offiziell Ordnungswidrigkeitsanzeigen erstattet und verwaltungsmäßiges Handeln eingefordert. Allerdings sind wir als Gemeinde nicht Verfolgungsbehörde und verfügen auch nicht über das notwendige Personal. Hier stehen nun mal Samtgemeinde und der Landkreis in der Verantwortung.

Warum sich also in der einen oder anderen Sache nichts bewegt, kann von uns nicht erklärt werden. Sie können aber sicher sein, dass wir im Rahmen unserer Möglichkeiten handeln.

Herzlichst Ihr

Jörg Makel
Bürgermeister der Gemeinde Nienhagen
Mobil: 0173 6232551

veröffentlicht am

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