Baumschutz in Nienhagen

Gemeinde & Rathaus

Chancen und Grenzen einer Satzung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
über 19 Jahre besteht in unserer Gemeinde eine Satzung zum Schutz erhaltenswerter Bäume. 1999 haben wir nach sorgfältiger Vorarbeit als wohl erste Gemeinde im Landkreis Celle eine solche Satzung verabschiedet und letztmalig vor einigen Monaten durch eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe inhaltlich überarbeitet und an aktuelle Bedingungen angepasst.

Eigentümer dürfen laut Satzung auf ihren Grundstücken befindliche Bäume bestimmter Arten nicht ohne weiteres entfernen, wenn diese einen definierten Stammumfang – also ein gewisses Alter – aufweisen. Wir raten dringend, vor einer möglichen Entfernung des Baumes Rücksprache mit der Umweltsachbearbeiterin der Samtgemeinde Wathlingen, Frau Marwede (Handy. 0151 55486361), zu halten und mit ihr das weitere Vorgehen abzustimmen.

Leider kann aber auch eine Baumschutzsatzung nicht immer jeden Baum retten – der verfassungsrechtlich abgesicherte Schutz auf Eigentum erfordert auch in einer solchen Satzung sogenannte Ausnahmetatbestände, also Regelungen, nach denen der Eigentümer sogar einen Anspruch auf eine Genehmigung zur Beseitigung des Baumes hat. Ob dieser Anspruch begründet ist, wird durch die Verwaltung auf Basis eines Antrages geprüft.

Unsere Satzung sehe ich auch weiterhin als Erfolg – dort, wo schützenswerte Bäume ohne Genehmigung gefällt werden, prüfen wir die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren. In der Regel kommt es aber dazu gar nicht mehr, weil sehr viele Bürgerinnen und Bürger sich vorher an uns wenden und das Vorgehen mit uns abstimmen und im Falle einer Genehmigung zur Fällung des Baumes sogenannte Ausgleichsmaßnahmen vereinbart werden.

Die Bearbeitung der Anträge sowie alle Sachverhalte in Bezug auf die Baumschutzsatzung bis hin zu der Entscheidung, ob ein Baum entfernt werden darf oder nicht und welche Ausgleichsmaßnahmen zu leisten sind, ist auch nach einem neuerlichen Beschluss des Verwaltungsausschusses bei der Verwaltung im Bereich Naturschutz angesiedelt. Es ist nicht Aufgabe der Politik und auch nicht des Bürgermeisters, über einzelne Anträge zu entscheiden. Unabhängig von der bestehenden Satzung prüfen wir aber derzeit, ob wir zusätzlich Einzelbäume zumindest im öffentlichen Bereich unter Einzelschutz stellen und sie damit dauerhaft unter Schutz nehmen können.

Für weitere Fragen in Sachen Baumschutzsatzung stehen Frau Marwede: 0151/55486361 von der Samtgemeindeverwaltung und auch ich Ihnen gern zur Verfügung.

Jörg Makel
Bürgermeister

Die jeweils aktuelle Baumschutzsatzung für unseren Ort finden Sie auf unserer Downloadseite.

Nienhagen entdecken

Diese Karte verwendet Google Maps. Wenn Sie auf diesen Text klicken wird eine Verbindung zu den Google Servern hergestellt, wobei zwangsläufig Ihre IP-Adresse übermittelt wird. Sie erklären Sich durch einen Klick auf diesen Text damit einverstanden und akzeptieren die Datenschutzbestimmungen von Google (nachzulesen auf www.google.de/datenschutz).